Drei Zusagen, die bei uns nur zusammen vergeben werden: R+V-Doppelbürgschaft, § 48b-Freistellungsbescheinigung und digitale Nachtragsdokumentation. Damit steht vor dem ersten Montagetag fest, wer haftet, wer das Mengenrisiko trägt und wer im Streitfall die Akte hat.
Was es nicht ist: ein Qualitätsversprechen. Kein Monteur zieht sauberer Kanal, weil im Büro eine Bescheinigung liegt. Das Vergabeschild entscheidet nicht, wie gut montiert wird — es entscheidet, was passiert, wenn etwas schiefgeht.
Worüber wollen Sie zuerst lesen?
Ein Bauvorhaben, bei dem nach der Abnahme nichts mehr nachkommt.
Das Vergabeschild hat drei Teile. Jeder sichert einen anderen Zeitpunkt ab. Wir vergeben sie nur zusammen. Fehlt einer, bleibt genau an seiner Stelle eine Lücke. Und die fällt erst auf, wenn es zu spät ist.
Was man erst auf der Baustelle merkt: Eine Bürgschaft hilft Ihnen wenig, wenn im Streit unklar ist, welche Leistung überhaupt geschuldet war. Eine Dokumentation hilft Ihnen wenig, wenn der Betrieb, der sie geführt hat, die Fertigstellung nicht absichern kann. Erst zusammen ergeben die drei einen Zustand, in dem Sie nichts rekonstruieren müssen.
Die ersten beiden Teile sind nichts Besonderes. Eine Bürgschaft und eine Freistellungsbescheinigung bekommen Sie von jedem ordentlich geführten deutschen Betrieb. Ihre Vergabestelle prüft beides ohnehin. Der dritte Teil ist der, der die Arbeit macht.
Nicht die Frage, ob es passiert. Die Frage, was dann greift.
Über den Freitagsanruf muss man Ihnen nichts erzählen. Interessant ist der Montag danach. Da zeigt sich ein Unterschied, den man dem Angebot vorher nicht ansieht.
Bei einer Direktvergabe auf Stundenbasis haben Sie drei Möglichkeiten: warten, selbst nachbesetzen oder neu vergeben. Alle drei kosten Bauzeit. Keine davon steht im Vertrag. Denn ein Stundenvertrag schuldet Ihnen keine Fertigstellung, sondern Anwesenheit.
Bei einer LV-Vergabe mit Vertragserfüllungsbürgschaft ist die Fertigstellung das, was geschuldet wird. Fällt der Auftragnehmer aus, ist das ein Fall für die Bürgschaft und nicht für Ihre Bauleitung. Verlorene Zeit gibt Ihnen die Bürgschaft nicht zurück. Aber die Mehrkosten der Fertigstellung bleiben nicht bei Ihnen.
Und der Teil, den man leicht übersieht: Ein Betrieb, der eine Bürgschaft stellt, wurde vorher geprüft. Nicht von uns. Von der R+V. Eine Kautionsversicherung bekommt nicht jeder, und sie wird jedes Jahr neu bewertet. Die Bürgschaft sichert Sie also nicht nur im Schadensfall. Sie ist zugleich das Urteil eines Dritten darüber, ob wir zahlungsfähig sind. Diese Auskunft müssten Sie sich sonst selbst besorgen.
Das Lüftungsgewerk wird fertiggestellt, ganz gleich was beim Auftragnehmer passiert. Fällt HSL aus, tritt die R+V ein. Ihr Projekt stoppt nicht.
Mängelansprüche bleiben durchsetzbar, auch Jahre nach der Abnahme. Ihre Rechte sind über die gesamte Gewährleistungszeit abgesichert.
Grundlage: eine R+V-Kautionsversicherung mit einem Gesamtrahmen von 90.000 €, Laufzeit bis April 2028. Davon je 30.000 € für Vertragserfüllung und Gewährleistung. Warum das nicht jeder Montagebetrieb hat: Die Versicherung verlangt dafür Sicherheiten und prüft jedes Jahr neu. Wer nur die Vertragserfüllung stellt, lässt die Jahre nach der Abnahme offen.
Wir dokumentieren nicht aus Sorgfalt. Wir dokumentieren, weil wir sonst nicht abrechnen können.
Der Grund ist unromantisch: Wir rechnen ausschließlich nach Leistungsverzeichnis ab. Was nicht dokumentiert ist, können wir selbst nicht in Rechnung stellen. Diese Unterlagen entstehen also zuerst für uns, nicht für Sie. Dass Sie sie unterschriftsreif an Ihren Auftraggeber weiterreichen können, fällt dabei ab. Aber darauf können Sie sich verlassen. Denn unser eigenes Geld hängt daran.
Der Unterschied zum Regiezettel ist nicht die Sorgfalt, sondern der Zeitpunkt. Ein Nachtrag, der drei Monate später aus Erinnerungen zusammengetragen wird, ist im Streitfall wertlos. Nicht weil er falsch wäre, sondern weil ihm der Beweis fehlt. Ihre Vergabestelle müsste dann jemandes Gedächtnis glauben. Mit Unterlagen muss sie das nicht.
Ohne Aufpreis: Wir stellen die Unterlagen so zusammen, dass Sie sie unverändert an Ihren Generalunternehmer durchreichen können. Ihr Büro muss nichts nachrecherchieren, nichts nachfordern, nichts neu formatieren.
Datiert, revisionsfest, nachvollziehbar. Kein unlesbarer Papierzettel.
Lückenloser Nachweis über Bauzustand und Leistungsstand. Kein Streit über den Stand der Dinge.
Mengenermittlung LV-Position für LV-Position, beidseitig nachprüfbar. Keine einseitigen Zahlen.
Aufmaß, LV-Bepreisung und Nachtragsverwaltung in einem System, in Echtzeit.
Die Frage ist nicht, ob ein Festpreis fest ist. Die Frage ist, was bei Mengenabweichung passiert.
Dass ein LV-Preis kalkulierbarer ist als ein Stundensatz, ist keine Neuigkeit. Die ernsthafte Rückfrage lautet: Was passiert, wenn auf der Baustelle mehr oder weniger anfällt als ausgeschrieben? Genau an dieser Stelle wandern Festpreise erfahrungsgemäß doch nach oben.
Was das in der Rückschau ergeben hat: Unsere Endabrechnung lag über die letzten Jahre im Durchschnitt weniger als 2 % vom kalkulierten LV-Preis entfernt. Nicht wegen guter Schätzung, sondern weil ein Festpreis nach oben nicht wandern kann. Er ist die Rechnung.
Wenn sich etwas ändert, dann die Menge. Nie der Preis. Der Einheitspreis steht im Vertrag und bleibt dort stehen, vom ersten bis zum letzten Meter. Wird auf der Baustelle mehr gebaut als ausgeschrieben, wird die Rechnung größer, weil mehr montiert wurde. Nicht, weil etwas teurer geworden ist.
Beim Stundenlohn sehen Sie nur, dass es teurer wurde. Nicht warum. Die Rechnung weist mehr Stunden aus. Ob die nötig waren, ob langsamer gearbeitet wurde oder ob wirklich mehr zu tun war, steht nirgends. Sie können es nicht nachweisen, und der Auftragnehmer muss es nicht belegen.
Bei uns steht der Grund in der Rechnung. Sie legen das Aufmaß neben das ursprüngliche Leistungsverzeichnis und sehen Position für Position, wo die Menge abweicht. Teurer heißt bei uns immer: Es wurde mehr gebaut. Etwas anderes kann es gar nicht sein.
Für Sie ist das der entscheidende Unterschied: Eine Mengenänderung können Sie weiterreichen. Sie ist gemessen, dokumentiert und LV-Position für LV-Position nachrechenbar. Ihr Auftraggeber sieht dasselbe wie Sie. Eine Preiserhöhung dagegen müssten Sie erklären.
| Kriterium | Stundensatz (typisch) | LV-Modell (HSL Montage) |
|---|---|---|
| Endpreis vor Baubeginn | Unbekannt bis zur Abnahme | Fix, schriftlich verbindlich |
| Mengenrisiko der ausgeschriebenen Positionen | Liegt beim Auftraggeber | Liegt bei HSL |
| Abweichung Kalkulation zu Endabrechnung | Offen bis zur Schlussrechnung | Im Schnitt unter 2 % |
| Warum die Rechnung steigt | Mehr Stunden, Grund nicht belegbar | Mehr Menge, Position für Position nachweisbar |
| Effizienz-Anreiz | Keiner. Zeit ist Geld für den Auftragnehmer | Unsere Marge hängt am Tempo |
| Nachtragsdokumentation | Regiezettel, nachträglich rekonstruiert | Am Tag der Ausführung, mit Foto und LV-Bezug |
| § 48 EStG Bauabzugsteuer | Oft ungeklärt, Abzugspflicht bleibt bei Ihnen | § 48b-Freistellungsbescheinigung bei Vertragsschluss |
| Bürgschaft bei Ausfall | Meist nicht vorhanden | R+V Vertragserfüllungsbürgschaft 30.000 € |
| Gewährleistung gesichert | Insolvenz = Ihr Risiko | R+V Gewährleistungsbürgschaft 30.000 € |
Nicht Ihr Subunternehmer wird gefragt. Sie werden gefragt.
Wer eine Bauleistung beauftragt, muss 15 % der Gegenleistung einbehalten und ans Finanzamt abführen — § 48 EStG, Bauabzugsteuer. Der Einbehalt entfällt nur, wenn im Zeitpunkt der Zahlung eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorliegt.
Die Pflicht trifft Sie, nicht Ihren Auftragnehmer. Und sie trifft Sie auch dann, wenn Sie nichts davon wussten. Wer den Abzug unterlässt, ohne dass eine gültige Bescheinigung vorlag, haftet für den nicht abgeführten Betrag (§ 48a Abs. 3 EStG).
Der Punkt, an dem es unangenehm wird, ist der Zeitpunkt: Eine Freistellungsbescheinigung wirkt nicht rückwirkend. Sie muss im Moment der Zahlung vorgelegen haben. Fällt in der Betriebsprüfung eineinhalb Jahre später auf, dass sie gefehlt hat oder abgelaufen war, können Sie das nicht mehr heilen — auch nicht, indem der Auftragnehmer sie nachreicht.
Bei uns liegt sie bei Vertragsschluss vor, nicht bei der Schlussrechnung. Sie liegt in der Vergabe-Akte, die Sie unten anfordern können:
Ein Vertragspartner. Ein Rechtssystem. Eine Sprache.
Ein Teil unserer Kolonnen kommt aus Polen. Das schreiben wir lieber selbst hin, als dass Sie es auf der Baustelle feststellen. Und wir schreiben es gern hin: Wir arbeiten seit Jahren mit denselben Leuten, und wir arbeiten gern mit ihnen.
Diese Männer reisen mehrere hundert Kilometer an und sind die Woche über von zu Hause weg. Wer das auf sich nimmt, ist gekommen, um etwas fertig zu machen. Man merkt es daran, wann Schluss ist: nicht wenn die Uhr es sagt, sondern wenn die Leistung steht.
Dass niemand auf die Uhr schaut, liegt allerdings nicht allein an den Leuten. Es liegt am Vertrag. Wir rechnen nach Leistungsverzeichnis ab, nicht nach Stunden. Eine Stunde mehr bringt bei uns niemandem etwas. Ein fertiger Meter schon. Das richtet alle in dieselbe Richtung aus, uns und die Kolonne und Sie.
Der Unterschied liegt also nicht in der Kolonne, sondern im Vertrag. Ihr Vertragspartner ist die HSL Montage GmbH mit Sitz in Zossen. Damit gilt für alles, was zwischen Ihnen und uns passiert:
Nichts davon ist eine Aussage über Qualität. Es ist eine Aussage darüber, wo Sie stehen, wenn einmal etwas schiefläuft: an einem deutschen Gericht, mit Unterlagen, die Sie lesen können.
Zehn Nachweise in einem PDF. Auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Diese vier Zahlen stammen alle aus einem einzigen Gewerk. Wir montieren Lüftung, sonst nichts. Kein Sanitär, kein Elektro, keine Nebengewerke. Wenn hier 200 Montagen stehen, sind es 200 Lüftungsmontagen und keine gemischte Bilanz aus allem, was ein Betrieb so anfasst.
Jede dieser Zahlen belegen wir Ihnen auf Nachfrage.
Ein Teil dieser Papiere ist auf Personen ausgestellt — die A1-Bescheinigungen unserer Monteure tragen Namen, Geburtsdaten und Sozialversicherungsnummern. Die gehören nicht offen ins Netz. Das ist kein Vorbehalt Ihnen gegenüber, es ist Rücksicht auf unsere Leute.
Die übrigen Dokumente tragen Versicherungsschein- und Steuernummern. Auch die stellen wir nicht zum freien Abruf bereit, sondern versenden sie namentlich an eine benannte Stelle — als ein PDF, innerhalb von 24 Stunden. Sie brauchen dafür nur Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
Wir haben sie nicht besorgt, um Ihnen etwas zu beweisen. Ein deutscher Betrieb muss sie ohnehin führen. Wir haben sie nur vorsortiert. Damit bei Ihnen niemand nachfordern muss.
Keine Hochglanzliste. Auftraggeber, bei denen dieselbe Konstellation vorlag wie bei Ihnen. Wir nennen keine Namen — auch Ihren nicht. Wer Referenzen braucht, bekommt sie im Gespräch, nach Rücksprache mit dem jeweiligen Auftraggeber.
Welche dieser Vergaben Ihrer am nächsten kommt, sagen wir Ihnen im Gespräch — mit dem, was dort tatsächlich schiefgegangen ist und wie es geregelt wurde. Eine Referenzliste beweist nichts. Ein vergleichbarer Fall schon.
Unser Einheitspreis liegt über dem, was Sie bei einer Direktbeauftragung auf Stundenbasis sehen.
Das schreiben wir lieber selbst, als dass Sie es im Preisspiegel entdecken. Wenn Ihr Auftrag klein ist, kurz läuft und kein Nachtragsrisiko trägt, nehmen Sie den günstigeren Anbieter. Das ist ernst gemeint.
Je länger ein Auftrag läuft, desto kleiner wird der Anteil des Einheitspreises an den Gesamtkosten. Und desto größer der Anteil dessen, was danach kommt. Bei einem kleinen Auftrag ist der Preisunterschied das Größte, was schiefgehen kann. Bei einem Auftrag über ein ganzes Jahr ist er die kleinste Position auf der Liste.
Wir könnten Ihnen an dieser Stelle eine Beispielrechnung hinstellen. Wir tun es nicht — jede Beispielrechnung ist so gebaut, dass sie für den ausgeht, der sie aufstellt. Rechnen Sie stattdessen mit Ihren eigenen Zahlen.
Schicken Sie uns das Leistungsverzeichnis Ihres nächsten Auftrags. Sie bekommen zwei Rechnungen nebeneinander — Direktvergabe und HSL — mit den vier Posten, die im günstigen Angebot nicht stehen:
Mit Ihren Mengen, Ihrer Laufzeit, Ihrem Risiko. Wenn die Rechnung gegen uns ausgeht, sagen wir Ihnen das.
Der Preisunterschied, den Sie im Angebot sehen, ist exakt die Absicherung, die Sie sonst nicht haben.
Sagen Sie uns das Fenster. Sie bekommen eine verbindliche Aussage — auch wenn sie nein lautet.
Wir planen Kolonnen, keine Einzelmonteure. Deshalb ist die ehrliche Antwort auf „Können Sie ab dem 3.?" nicht immer ja — aber sie ist immer schnell.
Für die Vergabestelle wichtig: Die Bürgschaften sind projektbezogen und werden nach Beauftragung ausgestellt. Sie blockieren die Vergabe nicht.
Fünf Zeilen. Länger ist die Liste nicht.
Kein Nachfordern, kein Übersetzen, kein Rekonstruieren. Das sind die drei Tätigkeiten, die eine Vergabe an einen Subunternehmer im Büro teuer machen, und keine davon fällt bei uns bei Ihnen an.
Ein PDF, zehn Nachweise, auf Deutsch. In 24 Stunden bei Ihnen. Formuliert als Entscheidungsvorlage, nicht als Werbung — Sie können es unverändert in Ihre Vergaberunde geben.
Kein Anruf, wenn Sie keinen wollen — sagen Sie es einfach nicht dazu, dann kommt keiner.
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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Danke — wir haben Ihre Anfrage.
Die Vergabe-Akte liegt innerhalb von 24 Stunden in Ihrem Postfach. Wenn Sie es eiliger brauchen: 03375 460 3001.
Ein PDF, zehn Nachweise, auf Deutsch. In 24 Stunden bei Ihnen. Wir rufen nur an, wenn Sie darum bitten.